Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


 



Welche Arten von Unfall- und Haftpflichtversicherungen kann ich geltend machen?

Zu den abzugsfähigen Haftpflichtversicherungen zählen:

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Hundehaftpflichtversicherung
  • Grundstückhaftpflichtversicherung
  • Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Zu den Unfallversicherungen zählen neben der eigentlichen Unfallversicherung auch die Insassenversicherung, die Kinderunfallversicherung und die Reiseunfallversicherung. Es spielt keine Rolle, wer durch die Unfallversicherung abgesichert ist. Wichtig ist, dass Sie der Versicherungsnehmer sind und die Beiträge zahlen. Außerdem fordert das Finanzamt Belege für die Zahlungen. Beiträge zur Unfallversicherung können geltend gemacht werden, wenn diese Versicherungen nur private Risiken abdecken. Versicherungen, die neben privaten auch berufliche Risiken abdecken sollen, können zur Hälfte als Sonderausgaben und zur Hälfte als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angegeben werden.

Risiko-Lebensversicherungen können ebenso angegeben werden wie Beiträge für Witwen-/Waisenrentenversicherungen und oder Sterbekassen. Die Beiträge werden als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der abzugsfähige Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und Rentner und 2.800 Euro für Selbständige noch nicht mit Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft ist.

Wichtig

Geben Sie diese Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung an. SteuerGo prüft für Sie automatisch, ob Sie den Höchstbetrag bereits erreicht haben oder zusätzliche Beiträge noch geltend gemacht werden können.

Nicht zu den Sonderausgaben zählen Rechtsschutz- und Hausratversicherungen.

Welche Arten von Unfall- und Haftpflichtversicherungen kann ich geltend machen?



Kann ich meine Haftpflichtversicherung über die Steuererklärung absetzen?

Der Gesetzgeber erkennt die Haftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung an. Damit unterstützt er seine Bürger dabei, sich gegen Risiken im Leben abzusichern. Neben den Haftpflichtversicherungen können Sie in der Steuererklärung auch andere Versicherungen als Vorsorgemaßnahmen angeben.

Die Beiträge zur Privat-Haftpflichtversicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Die Beiträge, die Sie bei SteuerGo eingeben, werden in die "Anlage Vorsorgeaufwand" in die Zeile 48 übertragen.

Hier können auch alle weiteren Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden, wie zum Beispiel Beiträge zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Neben der Privat-Haftpflichtversicherung können Sie folgende weitere Haftpflichtversicherungen in der Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend machen:

  • Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Jagdhaftpflicht
  • Bootshaftpflicht
  • Gewässerschaden-Haftpflicht

Es kann sich für Steuerpflichtige lohnen zu prüfen, ob ihre Haftpflichtversicherung absetzbar ist. Es kann aber keine Garantie darüber gegeben werden, dass jeder Bürger mit einer Haftpflichtversicherung steuerliche Vorteile genießen kann. Viele erreichen schon durch die Angabe der Beiträge zur Krankenversicherung die Höchstgrenze beim Vorsorgeaufwand.

Auch wenn der Fall eintritt, dass es sich nicht lohnt oder durch das Überschreiten von Höchstgrenzen nicht möglich ist, die Haftpflicht steuerlich geltend zu machen, sollte auf diesen Versicherungsschutz nicht verzichtet werden. Zu groß ist das Risiko, durch eine Unachtsamkeit im Alltag einen so großen Schaden anzurichten, für den ohne Haftpflichtversicherung ein Leben lang gezahlt werden müsste.

Kann ich meine Haftpflichtversicherung über die Steuererklärung absetzen?



Warum jeder eine Privathaftpflichtversicherung haben sollte!

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB)

Damit ein kleines Missgeschick nicht zur finanziellen Katastrophe wird, sollte jeder Haushalt eine Haftpflichtversicherung besitzen. Denn fügt jemand einem anderen Schaden zu, so haftet er mit seinem gesamten privaten Vermögen - und zwar so lange, bis der finanzielle Schaden vollständig beglichen ist. Im schlimmsten Fall kann so etwas Millionen kosten und den Verursacher finanziell ruinieren.

Eine private Haftpflichtversicherung soll in erster Linie vor existenzbedrohenden Forderungen schützen, die auf den Verursacher eines Schadens zukommen können - zum Beispiel durch die Verletzung eines Menschen oder durch Feuer- und Wasserschäden. Für vorsätzliche Beschädigungen kommt die Haftpflichtversicherung nicht auf, grobe Fahrlässigkeit ist aber mitversichert.

Die private Haftpflichtversicherung wehrt auch unberechtigte Ansprüche Dritter für den Versicherten ab. Die Assekuranz prüft dazu, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Kommt es zum Rechtsstreit, übernimmt der Versicherer nicht nur die Prozess- und Regulierungskosten, sondern vertritt den Beklagten auch vor Gericht.

Was aber, wenn Sie selbst von jemandem geschädigt werden, der nicht haftpflichtversichert ist? Immerhin hat etwa ein Drittel der deutschen Haushalte keine Haftpflichtpolice. Gegen einen geringen Aufpreis können Sie die so genannte Ausfalldeckung mitversichern. Dann springt Ihre Versicherung ein, wenn die gegnerische Seite nicht haftpflichtversichert und außerdem zahlungsunfähig ist. Vorher müssen Sie als Geschädigter jedoch alle rechtlichen Möglichkeiten gegen den Verursacher ausgeschöpft haben.

Warum jeder eine Privathaftpflichtversicherung haben sollte!



Welchen Schutz bietet eine Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt nur Leistungen für Schäden, die im Alltag üblicherweise auftreten können. Daneben existieren aber noch eine Reihe anderer Haftpflichtversicherung: Kfz-Haftpflicht, die Tierhalterhaftpflicht, die Berufshaftpflicht, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die Gewässerschadenhaftpflicht, die Bauherrenhaftpflicht, die Sportboothaftpflicht, die Jagdhaftpflicht sowie weitere spezielle Haftpflichtversicherungen.

Grundsätzlich gilt der Haftpflichtschutz bei allen Versicherern für Schäden, die vom Versicherten oder den mitversicherten Personen fahrlässig im Privatbereich verursacht werden. Geschützt sind Sie dabei auch als Aufsichtspflichtiger, als Dienstherr von Haushaltsangestellten, als Bauherr kleinerer Bauvorhaben und als Wohnungsmieter oder -eigentümer.

Im Straßenverkehr sind nur solche Schäden gedeckt, die Sie als Radfahrer oder Fußgänger verursachen. Als Kraftfahrer brauchen Sie zusätzlich eine Kfz-Haftpflichtpolice. Kleine Ausnahme: Fahrzeuge bis sechs km/h und Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit sind in der Privat-Haftpflicht enthalten.

Zu den versicherten Risiken zählen sogar die meisten Sportarten und der erlaubte private Gebrauch von Schusswaffen, jedoch mit Ausnahme der Jagd. Ebenfalls eingeschlossen sind Schäden, die durch die Haltung von zahmen Haustieren, Kleintieren oder Bienen entstehen.

Wer dagegen "große" oder "gefährliche" Tiere (z.B. Hunde und Pferde) sein Eigen nennt, sollte eine spezielle Tierhalterhaftpflicht-Versicherung abschließen. Zum Reiten eines fremden Pferdes reicht die Privat-Haftpflichtpolice, Ansprüche des Pferdehalters sind dann aber ausgeschlossen.

Der Haftpflichtschutz gilt generell auch im Ausland für mindestens ein Jahr, innerhalb der EU sogar länger. Die Versicherung haftet im Ausland im selben Umfang wie in Deutschland.

Sonderfall: Haftung für Schäden von Kindern unter sieben Jahren

Kinder unter sieben Jahren sind schuldunfähig, im Straßenverkehr sogar bis zum Ende des zehnten Lebensjahres. Bei Schäden zahlt die Versicherung nur, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben - und das ist Ermessenssache.

Steht fest, dass die Kinder ordnungsgemäß beaufsichtigt wurden, können Eltern rechtlich nicht belangt werden. Moralisch fühlen sie sich aber sicherlich zum Schadensersatz verpflichtet, wenn zum Beispiel der Sohn beim Skaten das Auto des Nachbarn beschädigt hat. Für Eltern ist es deshalb empfehlenswert, per Zusatz die generelle Abdeckung von Schäden schuldunfähiger Kinder abzusichern.

Welchen Schutz bietet eine Haftpflichtversicherung?



Was ist versichert?

Für Angehörige desselben Haushalts reicht in der Regel ein Vertrag aus. In der Familienversicherung sind grundsätzlich alle unverheirateten Kinder mitversichert, wenn sie noch in einer Ausbildung beziehungsweise im Wehr- oder Zivildienst sind.

Eine Mitversicherung ist auch dann noch möglich, wenn auf die Ausbildung Arbeitslosigkeit folgt. Für Paare ohne Trauschein - oft auch für gleichgeschlechtliche - gilt derselbe Schutz.

Doppelversicherung vermeiden!

Wenn ein Paar zusammenzieht, können sich beide über einen Vertrag versichern. Dabei wird der am längsten bestehende Vertrag fortgeführt, die "jüngere" Police kann fristlos gekündigt werden. Allerdings gibt es bei gemeinsamen Verträgen untereinander keine Haftung. Wenn also der neue Mitbewohner die teure Stereoanlage ruiniert, kommt die Versicherung dafür nicht auf. Eine solche Doppel-Versicherung gilt es zu vermeiden.

Für Singles, junge Leute bis 25 und Senioren ab 60 Jahren gibt es Sondertarife. Hier können aber keine weiteren Personen mitversichert werden, da die Deckungssummen manchmal geringer sind oder mehr Leistungsausschlüsse beinhalten.

Was ist versichert?



Was ist NICHT versichert?

Generell nicht versichert sind Ansprüche aus Schäden, die vorsätzlich verursacht werden. Dasselbe gilt für Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes), einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art sowie einer ungewöhnlichen oder gefährlichen Beschäftigung. Auch auf Bauherren, Haus- oder Grundstücksbesitzer erstreckt sich die private Haftpflicht nicht.

Ebenfalls ausgeschlossen aus dem Haftpflichtschutz sind Sportarten wie Rad-, Pferde- oder Wagenrennen, Box- oder Ringkämpfe. Die Haftpflicht leistet ebenso wenig bei Schäden, die durch die Benutzung von Kraftfahrzeugen, eigenen Segelbooten, eigenen oder fremden Motorbooten und Luftfahrzeugen entstehen.

Schäden an Gegenständen, die der Versicherte geliehen, gemietet, gepachtet oder gestohlen hat, sind gleichfalls nicht versichert. Dasselbe gilt für Strafen und Bußgelder, Jagdunfälle und Glasschäden. Auch für Abnutzung und Verschleiß kommt die Versicherung nicht auf.

Ansprüche von Mitversicherten sowie Angehörigen aus dem gleichen Haushalt sind genauso ausgeschlossen wie die Übernahme von Gefälligkeitsschäden. Von einem Gefälligkeitsschaden spricht man beispielsweise, wenn Sie einem Freund beim Umzug helfen und seine Ming-Vase fallen lassen.

Für einige der nicht versicherten Risiken gibt es Spezialversicherungen:

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Bauleistungshaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Gewässerschäden- Haftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
  • Jagd-Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Luftfahrt-Haftpflichtversicherung
  • Tierhalter-Haftpflichtversicherung
  • Vereins-Haftpflichtversicherung
  • Wassersport-Haftpflichtversicherung

Was ist NICHT versichert?



Sie können auch zusätzliche Risiken versichern!

Zusätzlich zum Grundschutz können bestimmte Risiken in den Vertrag einbezogen werden. Diese so genannte Deckungserweiterung ist mit Extra-Kosten verbunden.

Bei einigen Anbietern sind die Extras aber schon im Grundschutz enthalten - fragen Sie gegebenenfalls nach. Zusätzlich versicherbare Risiken:

  • Verlust fremder Schlüssel oder Schlüssel für Zentralschließanlagen (außer: Büroschlüssel)
  • Hüten eines fremden Hundes
  • Allmählichkeitsschäden (durch Rauch oder Feuchtigkeit im Laufe der Zeit)
  • beschädigte Heizöltanks (bis 5000 Liter)
  • Mietsachschäden (z. B. kaputtes Waschbecken)
  • Verschmutzung von Grundwasser und Gewässern (z. B. durch Autowaschen, Umkippen eines Farbtopfes etc.)
  • Anmieten einer Ferienwohnung im Ausland
  • Benutzung eines Windsurfbretts
  • Schuldunfähige Kinder unter sieben Jahren bzw. unter zehn Jahren im Straßenverkehr
  • Betreuung fremder Kinder (Tagesmutter)

Bei der Auswahl des Versicherers sollte neben der Prämie auch der Zusatzschutz für besondere Risiken verglichen werden.

Sie können auch zusätzliche Risiken versichern!



Wie hoch sollte die Deckungssumme der privaten Haftpflichtversicherung sein?

Durch die vereinbarte Deckungssumme wird die Haftung des Versicherers begrenzt. Es sollte daher eine möglichst hohe Deckungssumme vereinbart werden. Dies gilt umso, da sich die Beiträge bei höheren Deckungssummen kaum von denen niedriger Deckungssummen unterscheiden.

Die Deckungssumme sollte mindestens 3 Millionen besser aber 5 Millionen Euro Personen- und Sachschäden betragen. Die Versicherungen bieten heute in der Regel Tarife mit Deckungssummen von 5 bzw. 10 Millionen Euro angeboten. Es gibt aber auch Tarife, die gar keine Begrenzung aufweisen.

Die Deckungssumme sollte den Betrag von 3 Millionen Euro auf keinen Fall unterschreiten.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der privaten Haftpflichtversicherung sein?



Welche Möglichkeiten der Deckungserweiterung gibt es?

Die wichtigsten Bestandteile werden von allen Versicherungen gleichermaßen abgedeckt. Zusätzliche Risiken werden jedoch unterschiedlich behandelt. Bei einigen Versicherungen sind diese ohne Aufpreis abgedeckt, bei anderen jedoch nicht.

Mögliche Zusatzleistungen sind zum Beispiel:

  • Verlust fremder Schlüssel
  • Allmählichkeitsschäden
  • Hüten fremder Hunde
  • Forderungsausfalldeckung

Forderungsausfalldeckung
Wird Ihnen von einer Person ein Schaden zugefügt, die selbst nicht privat haftpflichtversichert ist und aufgrund ihrer finanziellen Situation den Schaden nicht zahlen kann, springt die die Forderungsausfalldeckung dafür ein.

Der Versicherer zahlt in der Regel aber erst ab einer bestimmten Schadenshöhe und wenn alle rechtlichen Mittel erschöpft sind, um vom Verursacher des Schadens eine Entschädigung zu bekommen.

Welche Möglichkeiten der Deckungserweiterung gibt es?

Feldhilfen

Private-Haftpflichtversicherungen (MZI-Rechner)

Geben Sie die Bezeichnung der Versicherung an, z. B. den Namen der Versicherungsgesellschaft und/oder die Versicherungsnummer Ihrer Private-Haftpflichtversicherungen sowie die im Jahr 2024 gezahlten Versicherungsbeiträge (Jahresbeitrag, Jahresprämie) ein.