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SteuerGo FAQs

 


Steuerbescheid prüfen: Kontrolle muss sein

 



Wann gilt ein Steuerbescheid als zugestellt? - Neue Fristen ab 2025

Verlängerung der Bekanntgabevermutung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Frist zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden von drei auf vier Tage verlängert. Dies betrifft sowohl postalische als auch elektronische Steuerbescheide. Die Anpassung erfolgt aufgrund längerer Postlaufzeiten durch das "Postrechtsmodernisierungsgesetz".

Wichtigkeit der Bekanntgabevermutung

Der Tag der Zustellung ist entscheidend, da ab diesem Zeitpunkt die Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid beginnt.

Bekanntgabevermutung im Detail

Bisher galten Steuerbescheide drei Tage nach dem Versand als zugestellt (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Ab 2025 wird diese Frist auf vier Tage erhöht, um längere Postlaufzeiten zu berücksichtigen.

Gilt die Verlängerung auch für elektronische Bescheide?

Ja, die vier Tage gelten auch für elektronisch übermittelte Bescheide, wie z.B. per E-Mail oder über Portale (§ 122 Abs. 2a AO). Auch hier wurde bisher eine Frist von drei Tagen angesetzt.

Wochenenden und Feiertage

Fällt der vierte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).

Auswirkungen für Steuerpflichtige

Steuerzahler müssen ab 2025 die neue vier-Tage-Frist berücksichtigen. Dies gilt sowohl für postalische als auch elektronische Bescheide, da die Einspruchsfrist ab dem vierten Tag nach Versendung beginnt.

Wann gilt ein Steuerbescheid als zugestellt? - Neue Fristen ab 2025



Was ist ein Einkommensteuerbescheid?

Ein Einkommensteuerbescheid ist ein offizielles Schreiben des Finanzamts, in dem das Ergebnis der Einkommensteuererklärung eines Steuerpflichtigen festgehalten wird. Er enthält Angaben zur festgesetzten Einkommensteuer, zum Veranlagungszeitraum sowie Informationen zu einer möglichen Steuerrückerstattung oder Nachzahlung.

Wie wird der Bescheid erstellt?

Das Finanzamt überprüft die eingereichten Angaben in der Steuererklärung und erstellt auf dieser Basis den Bescheid. Darin wird dem Steuerpflichtigen mitgeteilt, ob die geleisteten Vorauszahlungen ausreichend waren oder ob eine Nachforderung besteht. Im Falle einer Rückerstattung wird der entsprechende Betrag ebenfalls im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen.

Verwaltungsakt und Rechtskraft

Wichtig: Der Einkommensteuerbescheid stellt gleichzeitig einen Verwaltungsakt dar. Er wird dem Steuerpflichtigen durch das Finanzamt bekanntgegeben und ist rechtsverbindlich, solange kein Einspruch eingelegt wird.

Vereinfacht gesagt

Der Einkommensteuerbescheid zeigt dem Steuerpflichtigen schwarz auf weiß, ob er Geld zurückbekommt oder ob er Steuern nachzahlen muss.

Beispiel: Wenn jemand im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer gezahlt hat, wird dies im Bescheid festgestellt, und der Steuerpflichtige erhält eine Rückerstattung. Falls die Vorauszahlungen hingegen zu niedrig waren, weist der Bescheid die Nachzahlung aus.

Was ist ein Einkommensteuerbescheid?



Was mache ich mit dem Steuerbescheid?

Bewahren Sie Ihren Steuerbescheid gut auf.

Wichtig

Der Steuerbescheid dient als Nachweis Ihrer Einkünfte und wird unter Umständen von Behörden oder Kreditinstituten benötigt. Sollte Ihr Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, bewahren Sie bitte auch alle anderen Unterlagen auf.

Was mache ich mit dem Steuerbescheid?



Welcher Bescheid gilt? Papier oder elektronisch?

Elektronisch wird über ELSTER gar kein Steuerbescheid abgeholt. Denn die Finanzverwaltung stellt nur die Bescheiddaten elektronisch zur Verfügung.

Der elektronische Steuerbescheid, der Ihnen von SteuerGo angezeigt wird, ist also kein richtiger Bescheid. Er dient nur dazu, dass Sie Ihren Bescheid elektronisch mit der Berechnung von SteuerGo vergleichen können.

Im Zweifel prüfen Sie die angezeigten Daten mit denen auf dem Papier-Bescheid.

In Ausnahmefällen kann der Papier-Bescheid von den elektronischen Bescheiddaten abweichen. Es kommt z.B. vor, dass einzelne Werte nicht übermittelt werden oder der ELSTER-Bescheid in einzelnen Punkten anders rechnet.

Wichtig

Nur der Papier-Steuerbescheid, der Ihnen per Post zugestellt wird, ist rechtlich gültig.

Welcher Bescheid gilt? Papier oder elektronisch?



Steuerbescheid prüfen

Selbst in Zeiten von ELSTER kann der Steuerbescheid vom Finanzamt fehlerhaft sein. Es ist also wichtig, seinen Steuerbescheid genau zu prüfen, um kein Geld zu verschenken.

Ob man zu viel gezahlte Steuern zurückbekommt oder nachzahlen muss, geht aus der Festsetzungs-Tabelle hervor. Hier gilt es zu prüfen, ob die gezahlten Beträge für Einkommensteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag mit Ihren übermittelten Daten übereinstimmen.

Vor der Prüfung der Berechnung sollten Sie unbedingt auch Ihre persönlichen Daten, inklusive Ihrer Kontoverbindung kontrollieren. Es wäre doch sehr ärgerlich, wenn Ihre Steuererstattung wegen eines Zahlendrehers nicht auf Ihrem Konto landet.

Nach den persönlichen Informationen folgt eine Übersicht mit den Angaben zur Steuerberechnung. Prüfen Sie auch diese Punkte sorgfältig.

Steuerbescheid prüfen



Lesen Sie die Hinweise und Erläuterungen im Steuerbescheid!

Jeder Steuerbescheid enthält spezielle Erläuterungen, die zum Großteil aus Standardtexten und schwer verständlichem Steuerlatein bestehen. Die Erläuterungstexte finden Sie im Fließtext direkt unter der Steuerberechnung unter der Überschrift "Erläuterung zur Festsetzung".

Weicht der Steuerbescheid von der Steuererklärung ab, gibt das Finanzamt genau dort an, wenn es bestimmte Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht anerkannt hat! Hier kann es auch hilfreich sein, bei Ihrem Finanzamt telefonisch nachzufragen, welche Werbungskosten nicht anerkannt wurden und warum.

Beachten Sie, dass den Finanzbeamten nur eine begrenzte Anzahl an Zeichen zur Begründung Ihrer Entscheidung zu Verfügung stehen.

In Ausnahmefällen kann der Papier-Bescheid von den elektronischen Bescheiddaten abweichen. Benutzen Sie alternativ den schriftlichen Bescheid. Prüfen Sie die Erläuterungstexte im Original-Steuerbescheid.

Lesen Sie die Hinweise und Erläuterungen im Steuerbescheid!



Wie lange läuft die Einspruchsfrist?

Hat das Finanzamt die Steuer zu hoch festgesetzt, können Sie sich gegen den Steuerbescheid mit einem Einspruch wehren. Das ist jedoch nur bis zum Ende der Einspruchsfrist möglich.

Die Einspruchsfrist endet einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides. Der Bescheid gilt am dritten Tag nach Versand vom Finanzamt als bekannt gegeben. Fällt dieser Tag auf einen Feiertag oder Wochenende, gilt als Bekanntgabe der nächste Werktag. Fällt das Ende der Einspruchsfrist wieder auf einen Sonntag oder auf ein Wochenende, gilt als Einspruchsfrist das Ende des nächsten Werktages.

Auch nach dem Ende der Einspruchsfrist ist in Ausnahmefällen eine Änderung des Steuerbescheides möglich, z.B. durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Wie lange läuft die Einspruchsfrist?



Die Berechnung von SteuerGo weicht von meinem Steuerbescheid ab. Wie kann das sein?

Die Feststellung der zu entrichtenden Steuerschuld und eine eventuell daraus resultierende Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Finanzamt. Soweit SteuerGo eine voraussichtliche Steuerschuld errechnet, handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung.

SteuerGo ermittelt die Steuerschuld aufgrund der eingegebenen Daten anhand der geltenden Einkommensteuergesetze und der darin enthaltenen Berechnungsvorschriften mit größter Sorgfalt. Da die deutsche Steuergesetzgebung einen weiten Interpretationsspielraum zulässt, kann eine korrekte Voraussage der amtlichen Steuerfestsetzung nie in allen Fällen korrekt erfolgen. Die Berechnung kann daher von der tatsächlichen Steuerschuld abweichen, die das zuständige Finanzamt ermittelt.

Das kann insbesondere auch daran liegen, dass das Finanzamt Werbungskosten, die Sie in unserer Anwendung angegeben haben, nicht anerkennt. Da unser Programm davon ausgeht, dass die Werbungskosten, die Sie eingeben, auch vom Finanzamt akzeptiert werden, beruht auch die Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung auf Ihren Eingaben. Eventuell hat das Finanzamt auch nicht alle Werbungskosten anerkannt, weil notwendige Nachweise nicht eingereicht wurden.

Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen. Aus dem Widerspruch muss deutlich hervorgehen, dass und gegen welchen Bescheid Sie Widerspruch einlegen. Nicht erforderlich ist eine Begründung.

Die Berechnung von SteuerGo weicht von meinem Steuerbescheid ab. Wie kann das sein?



Wie wehrt man sich gegen einen Verspätungszuschlag?

Die Steuererklärung muss innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist beim Finanzamt eingereicht werden. Für nicht beratene Steuerpflichtige ist dies in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist. Bei verspäteter Abgabe kann ein Verspätungszuschlag fällig werden. Hier wird zwischen ermessensabhängigen und gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlägen unterschieden.

Verspätungszuschläge im Ermessen des Finanzamts

Das Finanzamt kann auf einen Verspätungszuschlag verzichten, wenn die Steuererklärung innerhalb einer bestimmten Karenzzeit eingereicht wird. In der Regel liegt diese bei 14 Monaten, in Ausnahmesituationen (z.B. pandemiebedingten Regelungen) auch länger. Der Zuschlag wird bei Verspätung festgesetzt, sofern keine plausible Entschuldigung vorliegt.

Beispiel: Erfolgt die Abgabe der Steuererklärung 2024 ohne Fristverlängerung erst im August 2025, kann das Finanzamt einen Zuschlag verhängen. Bei entschuldbarer Verspätung, etwa aufgrund von Krankheit, kann der Zuschlag erlassen werden.

Hinweis: Das Finanzamt muss Faktoren wie die Höhe der Nachzahlung oder frühere Verspätungen berücksichtigen. Ein Einspruch ist möglich, wenn das Ermessen des Finanzamts als unangemessen erscheint.

Gesetzlich vorgeschriebene Verspätungszuschläge

Nach Ablauf einer Frist wird der Verspätungszuschlag automatisch fällig: Er beträgt 0,25% der festgesetzten Steuer pro verspätetem Monat, mindestens 25 Euro. Bei Steuererstattungen oder 0-Euro-Festsetzungen kann auf den Zuschlag verzichtet werden (§ 152 Abs. 3 AO).

Gerichtsurteile

In einem Fall vor dem Finanzgericht Münster wurde ein Verspätungszuschlag festgesetzt, obwohl eine Steuererstattung vorlag. Das Gericht entschied, dass das Finanzamt sein Ermessen pflichtgemäß ausüben muss und alle relevanten Faktoren berücksichtigen sollte, wie etwa die Erstattungsituation. Das Urteil wurde rechtskräftig (Az. 4 K 2351/23).

Handlungsempfehlungen

Wer absehen kann, dass die Steuererklärung nicht rechtzeitig eingereicht werden kann, sollte frühzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Sollte ein Zuschlag festgesetzt werden, obwohl eine plausible Entschuldigung vorliegt, kann Einspruch eingelegt werden.

Wie wehrt man sich gegen einen Verspätungszuschlag?



Wie erfolgt eine spätere Korrektur bei Datenübermittlung durch Dritte?

Das Finanzamt übernimmt bei der Bearbeitung der Steuererklärung viele Daten automatisiert, die von Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern digital übermittelt werden (§ 93c AO). Diese Daten können jedoch zu spät oder fehlerhaft übermittelt werden, was zu falschen Steuerbescheiden führt. Für solche Fälle ermöglicht § 175b AO eine unkomplizierte Korrektur der Steuerbescheide, sobald die richtigen Daten vorliegen.

Korrektur bei fehlerhaften Daten

Wenn Daten von sogenannten mitteilungspflichtigen Stellen, wie z.B. dem Arbeitgeber, falsch übermittelt wurden, kann das Finanzamt den Steuerbescheid nachträglich ändern. Dies gilt auch, wenn der Fehler nicht durch den Steuerpflichtigen verursacht wurde und das Finanzamt den Fall ursprünglich vollständig geprüft hat. Die Korrektur erfolgt ohne Einschränkungen, sobald die korrekten Daten vorliegen.

Beispiel: Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied in einem Fall, dass ein Steuerbescheid auch dann nach § 175b AO geändert werden darf, wenn der Fehler durch die unvollständige Übermittlung einer Lohnsteuerbescheinigung entstand. Auch wenn der Steuerpflichtige eine Abfindung korrekt angegeben hatte, blieb diese aufgrund einer fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigung zunächst unberücksichtigt. Fast zwei Jahre später änderte das Finanzamt den Bescheid, was vom BFH bestätigt wurde (BFH-Urteil vom 20.2.2024, IX R 20/23).

Fazit: Das Finanzamt kann fehlerhafte Steuerbescheide jederzeit korrigieren, wenn diese auf unvollständigen oder falschen Daten basieren, die von Dritten übermittelt wurden. Steuerpflichtige haben in solchen Fällen keine Möglichkeit, sich gegen die Änderung zu wehren, auch wenn die fehlerhafte Verarbeitung nicht ihre Schuld ist.

Wie erfolgt eine spätere Korrektur bei Datenübermittlung durch Dritte?



Wann wurde ein Bescheid vorläufig erlassen?

Prüfen Sie, ob Ihr Steuerbescheid vorläufig erlassen wurde.

In der Regel finden Sie die einzelnen Vorläufigkeitsvermerke mitten im Hinweistext. Mit einem Vorläufigkeitsvermerk kann das Finanzamt bestimmen, dass ein bestimmter Teil des Steuerbescheides noch geändert werden kann.

In den meisten Fällen bezieht sich die Vorläufigkeit auf eine unklare Rechtslage, die noch gerichtlich geklärt werden muss. Wird irgendwann ein Urteil zu dieser Problematik gefällt, kann der Bescheid nachträglich geändert werden.

Wann wurde ein Bescheid vorläufig erlassen?