Feldhilfe:
Aufwendungen für Minijobber
Geben Sie hier die anteilig auf Sie umgelegten Aufwendungen für Minijobber (geringfügige Beschäftigungsverhältnisse) an, die Ihre Hausverwaltung für den Wohnkomplex getragen hat. Dazu zählen z. B. Reinigungskräfte oder Gärtner, die auf Minijob-Basis beschäftigt werden.
Die Höhe des abzugsfähigen Betrags entnehmen Sie Ihrer Nebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder einer speziellen "Bescheinigung nach § 35a EStG".