Feldhilfe:
Anteil in Prozent (Ehefrau)
Abhängig von dem prozentualen Anteil des Ehemanns wird hier der Anteil am Höchstbetrag für die Ehefrau berechnet und angezeigt.
Der Höchstbetrag wird grundsätzlich auf beide Elternteile hälftig aufgeteilt.
Sie können aber auch eine beliebige andere Zuordnung wählen. So kann z. B. der Ehemann 100% des Höchstbetrages für sich beanspruchen. Fügen Sie in diesem Fall Ihrer Steuererklärung einen gemeinsamen formlosen Antrag.