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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Anteil in Prozent (Ehemann) (max. 100 Prozent)

Geben Sie hier in Prozent an, zu welchem Anteil der Höchstbetrag für den Ehemann berücksichtigt werden soll.

Der Höchstbetrag wird grundsätzlich auf beide Elternteile hälftig aufgeteilt.

Sie können aber auch eine beliebige andere Zuordnung wählen. So kann z. B. der Ehemann 100 % des Höchstbetrages für sich beanspruchen. Fügen Sie in diesem Fall Ihrer Steuererklärung einen gemeinsamen formlosen Antrag bei.