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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Identifikationsnummer der gepflegten Person

Tragen Sie hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer der gepflegten Person ein. Diese finden Sie üblicherweise auf dem letzten Einkommensteuerbescheid oder auf Schreiben des Finanzamtes. Alternativ kann die Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern angefordert werden und wird per Post zugeschickt.

Ohne die Angabe der Identifikationsnummer wird der Pflege-Pauschbetrag nicht mehr gewährt.

Die Angabe ist nur erforderlich, wenn die gepflegte Person in Deutschland gemeldet ist. Für Personen mit ausländischem Wohnsitz entfällt die Pflicht zur Angabe der Steuer-Identifikationsnummer.