Feldhilfe:
Gehören Kraftfahrzeuge zum Betriebsvermögen?
Wählen Sie "ja", wenn Sie ein oder mehrere Kraftfahrzeuge in Ihrem Betriebsvermögen führen und Angaben dazu machen möchten.
Hinweise zur Abschreibung:
- Jahr der Anschaffung: Die Jahres-AfA (Absetzung für Abnutzung) ist im Anschaffungsjahr nur zeitanteilig absetzbar. Für jeden Monat wird ein Zwölftel des Jahresbetrags berücksichtigt.
- Jahr des Verkaufs: Auch beim Verkauf eines Fahrzeugs gilt die zeitanteilige Abschreibung.
- Verbleibender Restwert: Der Restbetrag aus dem Anschaffungsjahr, der nicht im ersten Jahr abgesetzt wurde, wird nach Ablauf der regulären Abschreibungsdauer weiter abgeschrieben.