Feldhilfe:
Werbungskosten
In dieses Feld tragen Sie Ausgaben ein, die im direkten Zusammenhang mit dem Erhalt Ihrer Unterhaltsleistungen stehen.
Ohne Eintrag wird automatisch der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro berücksichtigt.
Mögliche Werbungskosten im Zusammenhang mit Unterhaltsleistungen:
- Steuerberatungskosten, z. B. für Beratung zur Zustimmung in der Anlage U
- Fahrtkosten zum Finanzamt, Steuerberater oder Gericht
- Porto- und Telefonkosten im Zusammenhang mit der Unterhaltsregelung
- Gerichts- und Anwaltskosten mit steuerlichem Bezug, z. B. zur Klärung der Zustimmung zur Anlage U
- Kosten für Unterlagen und Kopien, z. B. Kopien der Anlage U, Ausdrucke von Nachweisen
- Fachliteratur zur steuerlichen Behandlung von Unterhalt
- Zinsen für Kredite, z. B. zur Durchsetzung oder Absicherung der Unterhaltsleistung einen Kredit
Wichtig: Nur nachweisbare Kosten mit klarem steuerlichem Bezug sind absetzbar. Allgemeine Scheidungs- oder Trennungskosten zählen nicht dazu.