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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Werbungskosten

In dieses Feld tragen Sie Ausgaben ein, die im direkten Zusammenhang mit dem Erhalt Ihrer Unterhaltsleistungen stehen.

Ohne Eintrag wird automatisch der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro berücksichtigt.

Mögliche Werbungskosten im Zusammenhang mit Unterhaltsleistungen:

  • Steuerberatungskosten, z. B. für Beratung zur Zustimmung in der Anlage U
  • Fahrtkosten zum Finanzamt, Steuerberater oder Gericht
  • Porto- und Telefonkosten im Zusammenhang mit der Unterhaltsregelung
  • Gerichts- und Anwaltskosten mit steuerlichem Bezug, z. B. zur Klärung der Zustimmung zur Anlage U
  • Kosten für Unterlagen und Kopien, z. B. Kopien der Anlage U, Ausdrucke von Nachweisen
  • Fachliteratur zur steuerlichen Behandlung von Unterhalt
  • Zinsen für Kredite, z. B. zur Durchsetzung oder Absicherung der Unterhaltsleistung einen Kredit

Wichtig: Nur nachweisbare Kosten mit klarem steuerlichem Bezug sind absetzbar. Allgemeine Scheidungs- oder Trennungskosten zählen nicht dazu.