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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Einnahmen

Tragen Sie hier den Gesamtbetrag der Unterhaltszahlungen ein, den Sie im Jahr 2024 erhalten haben, wenn Sie dem Realsplitting zugestimmt haben (Anlage U).

Sofern Ihr Ex-Partner zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernommen hat, zählen auch diese Beträge zu den steuerpflichtigen Einnahmen.

Beispiel: Sie 2024 monatlich 1.000 Euro Unterhalt von Ihrer dauerhaft getrennt lebenden Ehefrau (insgesamt 12.000 Euro) sowie zusätzlich 300 Euro monatlich für Ihre Basis-Kranken- und Pflegeversicherung (insgesamt 3.600 Euro). Da Sie der steuerlichen Berücksichtigung über die Anlage U zugestimmt haben, müssen Sie den Gesamtbetrag von 15.600 Euro als Einnahmen angeben.