Feldhilfe:
Einnahmen
Tragen Sie hier den Gesamtbetrag der Unterhaltszahlungen ein, den Sie im Jahr 2024 erhalten haben, wenn Sie dem Realsplitting zugestimmt haben (Anlage U).
Sofern Ihr Ex-Partner zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernommen hat, zählen auch diese Beträge zu den steuerpflichtigen Einnahmen.
Beispiel: Sie 2024 monatlich 1.000 Euro Unterhalt von Ihrer dauerhaft getrennt lebenden Ehefrau (insgesamt 12.000 Euro) sowie zusätzlich 300 Euro monatlich für Ihre Basis-Kranken- und Pflegeversicherung (insgesamt 3.600 Euro). Da Sie der steuerlichen Berücksichtigung über die Anlage U zugestimmt haben, müssen Sie den Gesamtbetrag von 15.600 Euro als Einnahmen angeben.