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Steuerpflichtige Rente aus...
Wählen Sie die Option, die auf Ihre Situation zutrifft:
Einer privaten Rentenversicherung aus Deutschland
Wählen Sie diese Option, wenn Sie eine Rente aus einer privaten Rentenversicherung beziehen, die in Deutschland abgeschlossen wurde. Beispiele hierfür sind:
- Lebenslange Renten aus privaten Versicherungen
- Zeitlich befristete Renten (z. B. Hinterbliebenen-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten)
- Renten aus besonderen Verpflichtungen (z. B. Veräußerungsgeschäfte)
Diese Renten können steuerpflichtig sein, abhängig von der Art der Versicherung, dem Vertragsbeginn und der Auszahlungsweise.
Beispiel: Herr Meier bezieht eine private Rente der Allianz Rentenversicherung aus Deutschland und wählt diese Option.
Einer privaten Rentenversicherung aus dem Ausland
Wählen Sie diese Option, wenn Ihre Rente aus einer privaten Rentenversicherung stammt, die im Ausland abgeschlossen wurde, z. B.:
- Lebenslange Renten aus privaten Versicherungen
- Zeitlich befristete Renten (z. B. Hinterbliebenen-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten)
- Renten aus besonderen Verpflichtungen (z. B. Veräußerungsgeschäfte)
Solche Renten sind in Deutschland steuerpflichtig, sofern Sie hier steuerpflichtig sind. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können bestimmen, welches Land die Rente besteuert. Das Ausland kann ggf. ein Besteuerungsrecht haben. In diesem Fall wird die Doppelbesteuerung durch Anrechnung oder Freistellung vermieden (§ 34c EStG).
Beispiel: Frau Schulz erhält Rentenzahlungen aus einer privaten Versicherung der Zurich Insurance Group aus der Schweiz und gibt diese in ihrer Steuererklärung an.