Feldhilfe:
Steuerpflichtige Rente aus ...
Wählen Sie die Option, die auf Ihre Situation zutrifft:
Rente einer gesetzlichen Rentenversicherung aus Deutschland
Wählen Sie diese Option, wenn Sie eine Rente von einer deutschen gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, z. B.:
- Altersrenten der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
- Erwerbsminderungsrenten
- Witwen- und Waisenrenten (Hinterbliebenenrenten)
Diese Renten unterliegen dem deutschen Steuerrecht. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Rentenbeginn und der Höhe der Bezüge ab.
Beispiel: Herr Müller bezieht seit 2024 eine Altersrente der Deutschen Rentenversicherung und wählt diese Option.
Rente einer gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Ausland
Wählen Sie diese Option, wenn Ihre Rente von einer ausländischen Rentenversicherung stammt, z. B.:
- Rente von einer gesetzlichen Rentenkasse eines anderen Landes (z. B. USA, Kanada, Australien, Großbritannien)
- Äquivalente Leistungen aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Drittland
Solche Renten müssen in Deutschland versteuert werden, wenn Sie hier unbeschränkt steuerpflichtig sind. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln, welches Land die Besteuerung übernimmt. Das Ausland kann dabei ein Besteuerungsrecht haben. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung werden die ausländischen Einkünfte entweder freigestellt oder die im Ausland gezahlten Steuern nach § 34c EStG angerechnet.
Beispiel: Frau Schmidt bezieht eine Rente aus der US-amerikanischen Social Security und lebt in Deutschland. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wird diese Rente in Deutschland versteuert, da hier das Besteuerungsrecht liegt.