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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Hatten Sie Aufwendungen für Pflege und Betreuung von Angehörigen und/oder wollen Sie den Pflege-Pauschbetrag beantragen?

Wählen Sie "ja“, wenn Sie im Jahr 2024 den Pflege-Pauschbetrag oder Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen geltend machen möchten.

Pflege-Pauschbetrag

Den Pflege-Pauschbetrag können Sie beantragen, wenn Sie ohne Bezahlung einen hilfsbedürftigen Angehörigen oder eine nahestehende Person pflegen (§ 33b EStG).

Pflege- und Betreuungsaufwendungen

Alternativ können Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen entweder als außergewöhnliche Belastung oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen angesetzt werden.

Wichtig: Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen wird nur anerkannt, wenn Sie eine Rechnung erhalten und diese per Überweisung bezahlt haben. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.