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Name, Vorname
Geben Sie den Namen und den Vornamen der von Ihnen unterstützten Person an.
Unterstützungsleistungen sind im Jahre 2024 höchstens bis zu 11.784 Euro steuerlich abzugsfähig.
Begünstigt sind:
- Eltern und Großeltern
- Kinder und Enkelkinder
- Getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner
- Mutter eines nichtehelichen Kindes
Die unterstützte Person muss bedürftig sein, d.h. keine oder nur geringe eigene Einkünfte oder Bezüge haben und kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen.