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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie regelmäßige Unterhaltszahlungen erhalten?

Wählen Sie "ja", wenn Sie 2024 regelmäßige Unterhaltszahlungen von Ihrem geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner erhalten haben und dieser die Zahlungen als Sonderausgaben absetzt (Realsplitting mit Ihrer Zustimmung über die Anlage U).

Die Unterhaltszahlungen sind nur dann steuerpflichtig für Sie, wenn:

  • die Zahlungen von Ihrem geschiedenen oder getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner stammen,
  • Sie dem sogenannten Realsplitting zugestimmt haben (über die Anlage U) und
  • Ihr Ex-Partner die Zahlungen als Sonderausgaben absetzt.

In diesem Fall müssen Sie die erhaltenen Beträge als sonstige Einkünfte versteuern.

Beispiel: Sie erhalten 2024 monatlich 1.000 Euro Unterhalt von Ihrer geschiedenen Ehefrau. Sie haben der steuerlichen Berücksichtigung über Anlage U zugestimmt.