Wann ist mehr als ein Eintrag erforderlich?
In der Regel genügt ein Eintrag. Einen zusätzlichen Eintrag sollten Sie nur anlegen, wenn sich während des Jahres relevante Änderungen ergeben haben, wie:
Falls Sie mehrere Arbeitsorte hatten, können Sie diese im Bereich "Reisekosten" eintragen. Dort besteht die Möglichkeit, die steuerlich günstigere Reisekostenabrechnung zu nutzen, da für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten höhere Pauschalen oder tatsächliche Kosten geltend gemacht werden können.