Feldhilfe:
Hatten Sie Ausgaben für Steuersoftware oder Steuerberatung?
Wählen Sie "ja", wenn Ihnen Steuerberatungskosten entstanden sind und diese in Zusammenhang mit der Einkunftserzielung stehen. Private Steuerberatungskosten sind seit 2006 als Kosten der Lebensführung nicht mehr steuerlich absetzbar.
Zu den Steuerberatungskosten zählen
- Steuerberaterrechnung
- Fachliteratur
- Software zur Einkommensteuer
- Beiträge zu Lohnsteuerhilfevereinen
- usw.