Feldhilfe:
Hatten Sie berufliche Reisekosten oder Verpflegungsmehraufwand?
Wählen Sie "ja", wenn Ihnen Kosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit entstanden sind. Unter Auswärtstätigkeit sind zu verstehen die frühere
- Dienstreise,
- Einsatzwechseltätigkeit,
- Fahrtätigkeit.
Absetzbar sind Fahrtkosten, Verpflegungspauschbeträge, Übernachtungskosten sowie Reisenebenkosten.