Feldhilfe:
Werbungskosten lt. Lohnsteuerbescheinigung ab Zeile 35
Diese Beträge gelten als Werbungskosten und wurden bereits von Ihnen im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfasst:
- Gewerkschafts- und Kammerbeiträge
- Winterbeschäftigungsumlage
- Anteil an Berufsbekleidung
- Versorgungszuschlag
Die genannten Beträge werden automatisch als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt. Eine erneute Angabe hier im Bereich Werbungskosten ist nicht erforderlich.