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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Werbungskosten lt. Lohnsteuerbescheinigung ab Zeile 35

Diese Beträge gelten als Werbungskosten und wurden bereits von Ihnen im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfasst:

  • Gewerkschafts- und Kammerbeiträge
  • Winterbeschäftigungsumlage
  • Anteil an Berufsbekleidung
  • Versorgungszuschlag

 Die genannten Beträge werden automatisch als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt. Eine erneute Angabe hier im Bereich Werbungskosten ist nicht erforderlich.