Feldhilfe:
(2023)
Name der politischen Partei
Geben Sie hier an, an welche Partei Sie Spenden oder Beiträge im Steuerjahr 2023 geleistet haben.
Diese Zahlungen können bis zur Höhe von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung: 3.300 Euro) zu 50 % - maximal also 825 Euro (Zusammenveranlagung: 1.650 Euro) - direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Der darüber hinausgehende Betrag ist bis maximal 1.650 Euro (Zusammenveranlagung: 3.300 Euro) zusätzlich als Sonderausgaben abzugsfähig.
Hier können Sie z.B. Spenden und Beiträge an folgende Parteien eintragen:
- CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands
- SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- DIE LINKE - Die Linke
- GRÜNE - Bündnis 90/Die Grünen
- CSU - Christlich-Soziale Union in Bayern
- AfD - Alternative für Deutschland
- FDP - Freie Demokratische Partei
- PIRATEN - Piratenpartei Deutschland
- FREIE WÄHLER - Freie Wähler
- LKR - Liberal-Konservative Reformer
- BVB / FREIE WÄHLER - Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler
- SSW - Südschleswigscher Wählerverband
- FAMILIE - Familien-Partei Deutschlands
- BIW - Bürger in Wut
- NPD - Nationaldemokratische Partei Deutschlands
- ÖDP - Ökologisch-Demokratische Partei
- Die PARTEI - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative