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Feldhilfe: (2023) Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen

Geben Sie hier alle Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse an. Hierunter fallen alle Aufwendungen für Angestellte, die von Ihrer Hausverwaltung in Ihrem Wohnkomplex beschäftigt wurden. Hierunter fallen u. a. alle Aufwendungen für:

  • Hausmeister
  • Gärtner
  • Haustechniker
  • Concierge
  • Empfangsmitarbeiter
  • Mitarbeiter für die Objektsicherung.

Sie können den auf Ihre Wohneinheit entfallenden Anteil in der Steuererklärung geltend machen.

Die Höhe des Betrages entnehmen Sie entweder Ihrer Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung oder der gesondert vorliegenden "Bescheinigung nach § 35a EStG".