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Feldhilfe: (2023) Einnahmen aus einem Minijob (pauschal besteuert)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Einnahmen aus einem Minijob (pauschal besteuert)

Bitte erfassen Sie hier alle Einnahmen aus einem Minijob, wenn diese pauschal besteuert wurden.

Die Einnahmen aus einem pauschal besteuerten Minijob müssen Sie nicht in der Steuererklärung angeben. Für die Ermittlung des verfügbaren Einkommens werden die erhaltenen Einnahmen allerdings benötigt.

Wenn Ihr Arbeitgeber den Minijob auf Lohnsteuerkarte abrechnet, müssen Sie diesen hier nicht angeben.