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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2023) BAföG

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): BAföG

Wenn Sie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten haben, geben Sie den erhaltenen Betrag hier an.

BAföG und Ausbildungsbeihilfen gehören grundsätzlich zu den steuerfreien Einnahmen.

Für die Ermittlung des verfügbaren Einkommens werden die erhaltenen Beträge allerdings benötigt.