Feldhilfe:
(2023)
Spenden an politische Parteien
Wählen Sie Ja, um Angaben zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen an politische Parteien zu machen.
Hinweis: Der Abzug ist nicht möglich, sofern die politische Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen ist.
Die Zuwendungen an Parteien können bis zur Höhe von 1.650 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepartnern 3.300 Euro) zu 50% (maximal also 825 Euro bzw. 1.650 Euro) direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer (Steuerermäßigungen nach §34g EStG) abgezogen werden.
Der darüberhinausgehende Betrag ist bis max. 1.650 Euro (3.300 Euro) als Sonderausgaben abzugsfähig.
Hier können Sie z.B. Spenden und Beiträge an folgende Parteien eintragen:
- CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands
- SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- DIE LINKE - Die Linke
- GRÜNE - Bündnis 90/Die Grünen
- CSU - Christlich-Soziale Union in Bayern
- AfD - Alternative für Deutschland
- FDP - Freie Demokratische Partei
- PIRATEN - Piratenpartei Deutschland
- FREIE WÄHLER - Freie Wähler
- LKR - Liberal-Konservative Reformer
- BVB / FREIE WÄHLER - Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler
- SSW - Südschleswigscher Wählerverband
- FAMILIE - Familien-Partei Deutschlands
- BIW - Bürger in Wut
- NPD - Nationaldemokratische Partei Deutschlands
- ÖDP - Ökologisch-Demokratische Partei
- Die PARTEI - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative