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Feldhilfe: (2023) Steuerfreie Erstattungen (Verpflegung)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Steuerfreie Erstattungen (Verpflegung)

Geben Sie hier steuerfreie Zuschüsse und Erstattungen an, die Sie im Jahr 2023 für Verpflegungsmehraufwendungen erhalten haben und die nicht auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 20 (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse) ausgewiesen wurden.

Die steuerfreien Erstattungen verringern ihre abzugsfähigen Werbungskosten.