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Feldhilfe: (2023) Selbstgenutzte Wohnfläche

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Selbstgenutzte Wohnfläche

Geben Sie hier die selbstgenutzte Wohnfläche an, die auf eigengenutzten Wohnraum entfällt.

Innerhalb der selbstgenutzten Räume können einzelne Räume vermietet sein oder beruflich genutzt werden.