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Feldhilfe: (2023) davon selbstgenutzt oder unentgeltlich überlassen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): davon selbstgenutzt oder unentgeltlich überlassen

Geben Sie hier an, welchen Anteil an der Wohnfläche Sie zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzen oder unentgeltlich an andere Personen überlassen haben. Dies ist eine Voraussetzung, um von der steuerlichen Förderung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG profitieren zu können.

Beispiel: Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten mit je 110 qm Wohnfläche. Eine Wohnung bewohnen Sie selbst. In diesem Fall gebe Sie als Gesamtwohnfläche 440 qm an und als selbstgenutzte Wohnfläche 110qm. Von den Aufwendungen für die energetische Sanierung können in diesem Beispiel dann 25 % steuerlich geltend gemacht werden.