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Feldhilfe: (2023) Bezeichnung, z.B. Name der Bank

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Bezeichnung, z.B. Name der Bank

Geben Sie hier eine Bezeichnung für die erhaltenen Kapitalerträge an, z. B. den Namen der

  • Bank,
  • Lebensversicherungsgesellschaft,
  • Rentenversicherungsgesellschaft,
  • Personenvereinigung,
  • Körperschaft,
  • Finanzverwaltung (bei Steuererstattungszinsen),

die die Steuerbescheinigung ausgestellt oder die Kapitalerträge ausgezahlt hat.

Sie müssen keine Steuerbescheinigung für inländische Kapitalerträge mit der Steuererklärung einreichen. Es besteht jedoch eine Belegvorhaltepflicht: Das Finanzamt kann die Bescheinigung bei Bedarf anfordern.

Ausnahmen: Bei Verlustanrechnung oder wenn Steuern auf bestimmte Erträge angerechnet werden sollen, muss die Steuerbescheinigung weiterhin mit der Steuererklärung eingereicht werden.