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Feldhilfe: (2023) Absetzung für Abnutzung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Absetzung für Abnutzung

Alle Angaben zur Absetzung für Abnutzung (AfA) können Sie im Bereich "Betriebsvermögen" tätigen.

Klicken Sie auf den Button hier um alle notwendigen Angaben zu Ihrem Betriebsvermögen und den dazu gehörenden AfA zu erfassen.

  • AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter
  • AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter
  • AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter
  • Auflösung Sammelposten nach § 6 Absatz 2a EStG
  • Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 u. 6 EStG
  • Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG
  • Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter