Feldhilfe: (2023) Auflösung von Ausgleichsposten nach § 4g EStG Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): Auflösung von Ausgleichsposten nach § 4g EStG Werden Ausgleichsposten nach § 4g EStG aufgelöst, führt dies zu Betriebseinnahmen. Hier ist daher die Summe aus der Auflösung der verschiedenen Ausgleichsposten einzutragen.