Feldhilfe: (2023) Veräußerungsverlust nach § 16 EStG Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): Veräußerungsverlust nach § 16 EStG Geben Sie hier den von Ihnen ermittelten Veräußerungsverlust/Aufgabeverlust an. Wichtiger Hinweis: Die Veräußerungsgewinne werden in der Berechnung von SteuerGo nicht berücksichtigt.