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Feldhilfe: (2023) Lohnersatzleistungen aus Lohnsteuerbescheinigungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Lohnersatzleistungen aus Lohnsteuerbescheinigungen

Summe der erhaltenen Lohnersatzleistungen aus Lohnsteuerbescheinigungen.

Der hier ausgewiesene Wert enthält alle Angaben, die Sie im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" unter Nr. 15 - Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung (Infektionsschutzgesetz), Aufstockungsbetrag und Altersteilzeitzuschlag - angegeben haben.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Lohnersatzleistungen müssen Sie hier nicht erneut erfassen.