Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Die Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Die Zuschüsse haben Sie bei SteuerGo im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfasst.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.