Feldhilfe:
(2023)
Familienstand
Der Familienstand beeinflusst die Steuerveranlagung und damit die Steuerberechnung, die entweder nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif erfolgt.
- Wählen Sie "ledig", wenn Sie am 31.12.2023 weder verheiratet, geschieden oder verwitwet waren.
- Wählen Sie "verheiratet", wenn Sie am 31.12.2023 verheiratet waren und von Ihrem Ehepartner nicht dauernd getrennt lebten.
- Wählen Sie "gleichgeschlechtliche Ehe/Lebenspartnerschaft", wenn Sie am 31.12.2023 in einer gleichgeschlechtliche Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten und von Ihrem Partner nicht getrennt lebten.
- Wählen Sie "geschieden", wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2024 aufgelöst wurde.
- Wählen Sie "dauernd getrennt lebend", wenn Sie am 31.12.2023 bereits auf Dauer von dem Ehepartner getrennt lebten aber immer noch verheiratet waren.
- Wählen Sie "verwitwet", wenn Sie am 31.12.2023 Witwe/r waren und vor dem Tod des Ehepartners nicht dauernd getrennt gelebt hat.
- Wählen Sie "verwitwet nach Trennung", wenn Sie am 31.12.2023 Witwe/r waren, aber bereits vom Ehepartner getrennt lebten.