Feldhilfe:
(2023)
Einkünfte aus Renten
Wählen Sie "ja", wenn die unterstützte Person im Unterstützungszeitraum Einkünfte aus Renten erhalten hat. Dazu zählen u. a. Renten aus
- der gesetzlichen Rentenversicherung,
- landwirtschaftlichen Alterskassen,
- berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
- privaten Rentenversicherungen,
- aus sonstigen Verpflichtungsgründen.
Wichtig: Betriebsrenten aus Pensionszusagen oder Pensionszahlungen an Beamte tragen Sie hier nicht ein. Für diese wird eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt. Daher sind Betriebsrenten und Pensionszahlungen als "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" zu erfassen.