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Feldhilfe: (2023) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Wählen Sie "ja", wenn die unterstützte Person im Unterstützungszeitraum "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" erhalten hat.

Pauschal versteuerter Arbeitslohn (sogenannte Minijobs) ist hier nicht anzugeben, sondern unter "Übrige Bezüge".