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Feldhilfe: (2023) Erstmalige Beantragung/Änderung (Nachweis ist einzureichen)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Erstmalige Beantragung/Änderung (Nachweis ist einzureichen)

Wählen Sie "ja", wenn der Hinterbliebenen-Pauschbetrag im Veranlagungszeitraum 2023 erstmalig beantragt werden soll und bisher noch keine Nachweise bei Ihrem Finanzamt eingereicht wurden.

Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:

  • Rentenbescheid oder
  • Bescheinigung des Versorgungsträgers