Feldhilfe:
(2023)
Nebenkosten
Sie können Nebenkosten, die mit dem Mieter abgerechnet werden, auch als Werbungskosten angeben, wenn diese als Einnahmen (Stichwort: Umlagen, laufende Betriebskosten) in die Steuererklärung einfließen.
Auf der Seite "Nebenkosten" können Sie daher u.a. folgende Aufwendungen erfassen:
- Grundsteuer
- Straßenreinigung
- Müllabfuhr
- Wasserversorgung
- Entwässerung
- Hausbeleuchtung
- Heizung
- Warmwasser
- Schornsteinreinigung
- Hausversicherungen
- Hauswart
- Treppenreinigung
- Fahrstuhl