Feldhilfe:
(2023)
Bestand ein gemeinsamer Haushalt beider Eltern?
Wählen Sie "ja", wenn während des gesamten Jahres 2023 ein gemeinsamer Haushalt der Eltern bestanden hat.
Falls Sie nicht während des gesamten Veranlagungsjahres 2023 einen gemeinsamen Haushalt mit dem anderen Elternteil geführt haben, können die Kinderbetreuungskosten evtl. nur anteilig in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.