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Feldhilfe: (2023) Bestand ein gemeinsamer Haushalt beider Eltern?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Bestand ein gemeinsamer Haushalt beider Eltern?

Wählen Sie "ja", wenn während des gesamten Jahres 2023 ein gemeinsamer Haushalt der Eltern bestanden hat.

Falls Sie nicht während des gesamten Veranlagungsjahres 2023 einen gemeinsamen Haushalt mit dem anderen Elternteil geführt haben, können die Kinderbetreuungskosten evtl. nur anteilig in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.