Feldhilfe:
(2023)
Haben Sie Einkünfte aus bebauten Grundstücken (Häuser, Wohnungen) erwirtschaftet?
Wählen Sie "ja", wenn Sie Einkünfte aus Häusern oder Wohnungen erzielt haben, z. B. aus
- der Vermietung eines Hauses,
- der Verpachtung von Gewerberäumen,
- einer vermieteten Eigentumswohnung.
Wenn Sie in einem selbst genutzten eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung wohnen, müssen Sie nur Angaben machen, sofern Sie einzelne Räume entgeltlich vermieten.
Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen oder beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.