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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Haben Sie Einkünfte aus bebauten Grundstücken (Häuser, Wohnungen) erwirtschaftet?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Einkünfte aus Häusern oder Wohnungen erzielt haben, z. B. aus

  • der Vermietung eines Hauses,
  • der Verpachtung von Gewerberäumen,
  • einer vermieteten Eigentumswohnung.

Wenn Sie in einem selbst genutzten eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung wohnen, müssen Sie nur Angaben machen, sofern Sie einzelne Räume entgeltlich vermieten.

Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen oder beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.