Feldhilfe:
(2023)
24. c) Arbeitgeber-Zuschuss zur Pflegeversicherung
Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 24. c):
"Arbeitgeber-Zuschuss zur Pflegeversicherung"
Hinweis: Machen Sie hier Angaben, müssen Sie auch einen Eintrag in Zeile 24. a) oder 24. b) vornehmen. Gegebenenfalls ist in den Zeile 24. a) und 24. b) der Wert "0,00" einzutragen.