Feldhilfe:
(2023)
2. Anzahl U
Tragen Sie hier die Anzahl der Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn ein, die Ihnen auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Anzahl "U" (=Unterbrechungen) bescheinigt wurden (zulässige Werte: 1–99).
Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn sind vom Arbeitgeber jeweils mit dem Großbuchstaben "U" (für Unterbrechungen) zu bescheinigen, wenn für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage kein Anspruch auf Arbeitslohn bestand. Steuerfreie Zahlungen wie z. B. Mutterschaftsgeld, Kurzarbeiter- oder Schlechtwettergeld sind keine Unterbrechung und werden nicht ausgewiesen.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt, ob und ggf. welche Leistungen dem Arbeitnehmer während des Unterbrechungszeitraums zugeflossen sind.
Nummer 2 auf der Lohnsteuerbescheinigung:
"Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn"