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Feldhilfe: (2023) Bestand die Zweitwohnung über das Jahr 2023 hinaus?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Bestand die Zweitwohnung über das Jahr 2023 hinaus?

Wählen Sie "ja" aus, wenn der doppelte Haushalt im Jahr 2023 aufgelöst wurde.

Wählen Sie „nein“ aus, wenn der doppelte Haushalt auch im Jahr 2024 bestand bzw. besteht.

Wichtig: Sie können anlässlich der Beendigung der doppelten Haushaltsführung die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen.