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Feldhilfe: (2023) Grenzgänger nach
Beschäftigungsland

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Grenzgänger nach
Beschäftigungsland

Wenn Sie Einkünfte als Grenzgänger erhalten haben, wählen Sie hier das Beschäftigungsland aus.

Dies betrifft nur Arbeitnehmer, die arbeitstäglich an ihren Arbeitsplatz nach Österreich, Frankreich oder in die Schweiz pendeln.