Feldhilfe:
(2023)
Kranken-/Pflegeversicherung für Dritte
Wählen Sie Ja, wenn Sie Beiträge in die Kranken- und/oder Pflegeversicherung für andere Personen geleistet haben.
"Andere Personen" sind beispielsweise:
- Kinder, für die Sie kein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht
- eingetragene/r Lebenspartner/in
Wichtig: Haben Sie Beiträge für Kinder geleistet, für die ein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag besteht, sind die Angaben im Bereich "Kinder" (in der "Anlage Kind") vorzunehmen.