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(2023)
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Auf der Seite "Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung" finden Sie alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.
Zusätzlich können Sie hier eintragen:
- Beitragserstattungen und Beitragsrückzahlungen aus dem Versicherungsvertrag,
- Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.