Feldhilfe:
(2020)
Erhaltungsaufwendungen
Machen Sie erstmals Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend, reichen Sie bitte eine Einzelaufstellung ein, in der neben dem gezahlten Rechnungsbetrag auch das Rechnungsdatum, der Gegenstand der Leistung sowie das ausführende Unternehmen angegeben sind.
Für die Höhe des Abzugsbetrages (9 % oder 10 %) ist entscheidend, ob der Bauantrag nach dem 31.12.2003 (9 % der Erhaltungsaufwendungen) oder vor dem 01.01.2004 (10 % der Erhaltungsaufwendungen) gestellt wurde.