Feldhilfe:
(2020)
Jahr der ersten Inanspruchnahme
Bitte geben Sie an, in welchem Jahr Steuerbegünstigungen für Erhaltungsaufwendungen für eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen im Inland in Anspruch genommen werden.
Wurde der Bauantrag nach dem 31.12.2003 gestellt, können 9 % der Aufwendungen pro Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Das gilt auch, wenn die Bauunterlagen nach dem 31.12.2003 eingereicht wurden.
Erfolgt der Bauantrag dagegen bereits vor dem 01.01.2004 können sogar 10 % der Aufwendungen pro Jahr abgezogen werden.
Die Förderung kann maximal für 10 Jahre in Anspruch genommen werden.