Feldhilfe:
(2020)
Datum des Bauantrages
Für die Erhaltungsaufwendungen für eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen im Inland können Steuerbegünstigungen in Anspruch genommen werden.
Wurde der Bauantrag nach dem 31.12.2003 gestellt, können 9 % der Aufwendungen pro Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Das gilt auch, wenn die Bauunterlagen nach dem 31.12.2003 eingereicht wurden.
Erfolgt der Bauantrag dagegen bereits vor dem 01.01.2004 können sogar 10 % der Aufwendungen pro Jahr abgezogen werden.
Die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG können Sie nach Abschluss der Baumaßnahme berücksichtigen.
Die Förderung kann maximal für 10 Jahre in Anspruch genommen werden.