Feldhilfe:
(2020)
Einkünfte als Arbeitnehmer - Anlage N -
Wählen Sie Ja, wenn Sie Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit hatten.
Für die Bearbeitung sollten Ihnen folgende Unterlagen vorliegen:
- Lohnsteuerbescheinigung aus einer aktiven Beschäftigung als Arbeitnehmer oder
- Lohnsteuerbescheinigung aus Versorgungsbezügen (Betriebsrente oder Beamtenpension).
Außerdem können Sie in diesem Bereich auch Angaben machen, wenn Sie
- Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit (Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ) erhalten haben. Hier sind dann zusätzliche Angaben für die Anlage N-AUS einzutragen.
- Arbeitslohn ohne Steuerabzug erhalten haben.
- nur die Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen beantragen wollen.