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Feldhilfe: (2020) Welche Wohnförderung wollen Sie beantragen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Welche Wohnförderung wollen Sie beantragen?

Um die Steuervergünstigung nach § 10f EStG in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Immobilie muss selbst genutzt oder unentgeltlich überlassen werden.
  • Das Gebäude muss in einem Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet liegen oder unter Denkmalschutz stehen
  • Es muss eine Bescheinigung der zuständigen Behörde vorliegen, dass das Objekt unter Denkmalschutz steht bzw. in einem Sanierungsgebiet liegt.
  • In der Vergangenheit wurde kein Antrag auf Eigenheimzulage gestellt.