Feldhilfe:
(2020)
Welche Wohnförderung wollen Sie beantragen?
Um die Steuervergünstigung nach § 10f EStG in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Immobilie muss selbst genutzt oder unentgeltlich überlassen werden.
- Das Gebäude muss in einem Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet liegen oder unter Denkmalschutz stehen
- Es muss eine Bescheinigung der zuständigen Behörde vorliegen, dass das Objekt unter Denkmalschutz steht bzw. in einem Sanierungsgebiet liegt.
- In der Vergangenheit wurde kein Antrag auf Eigenheimzulage gestellt.